Denkmalschutz

Beitrag anläßlich Beteiligungsverfahren Änderung Flächennutzungsplan.

Auszug aus dem Änderungsblatt des Senats
„Zur Minderung der Auswirkungen einer Umgestaltung im Bereich des Denkmalensembles ist die Berücksichtigung der Erfordernisse des Denkmalschutzes in Abstimmung mit der Fachbehörde bei der Planungskonkretisierung erforderlich. Bei behutsamer Integration der geschützten Bauwerke in die neue Quartierstruktur und (anteiliger) Sanierung des Denkmalbestands und Erhalt durch neue Nutzung sind die Auswirkungen voraussichtlich nicht als erheblich zu bewerten.“
[1, Seiten 7+8]

Mögliche Argumente

  • Die Einschätzung einer „nicht erheblichen“ Beeinträchtigung ist nicht nachvollziehbar
  • In weiten Teilen ist der westliche Bereich als Flächendenkmal ausgewiesen [2]
  • Die geplante Bebauung [3, Folie 8] reicht weit in den Bereich des Flächendenkmals hinein

Quellen

[1] Änderungsblatt des Senates

[2] Trabrennbahn-Denkmale

[3] Präsentation der geplanten Bebauung

Bildquelle und Urheberrechtshinweis:
A.Savin, FAL, via Wikimedia Commons