Eingereichte Einwendungen

Beitrag anläßlich Beteiligungsverfahren Änderung Flächennutzungsplan.

Wir danken allen Einwendern, die uns ihre Stellungnahmen in Kopie übermittelt haben. In der Nachfolge sind hier einige (anonymisiert) in loser Reihenfolge aufgeführt und mögen als Anregung für weitere Einwendungen dienen.


H.W.
Die geplante Bebauung sieht nicht nur Wohnungsbau, sondern auch Gewerbe/Mischgebiete vor. Außerdem benötigt Berlin preiswerte Wohnungen, hier wären aber 70% freifinanziert. Das angestrebte Ziel kann somit gar nicht erreicht werden. Außerdem würde durch die geplante Bebauung der Umweltschutz stark beeinträchtigt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die geplante Bebauung auf dem Waldgebiet erfolgen soll. Insbesondere im Hinblick auf die drohende Klimaveränderung ist dies nicht hinnehmbar. Die geplante Bebauung entlang der Treskowallee beeinträchtigt den Kaltluftstrom, dieser ist aber wichtig für das Stadtklima. Eine zusätzliche Unterbrechung droht durch die hohen Gebäude des geplanten Projekts „Spreewerk“. Außerdem wird das Moorgebiet durch die Baumaßnahmen geschädigt bzw. vernichtet. Auch die mit Fördergeldern angesiedelte Eidechsenpopulation geriete in Gefahr. Eine Kollision mit § 28 und § 30 NatSchG Bln scheint unausweichlich.


C.F.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Trabrennbahn Karlshorst ist ein historisches Flächendenkmal mit großem Identifikationspotential für viele Anwohner und Berliner. Darüber hinaus stellt die Trabrennbahn aus stadtökologischer Sicht eine wichtige Ressource dar, nicht zuletzt als Frischluftschneise, eine in Zeiten heißer werdender Sommer nicht zu unterschätzende Funktion.  Ich bitte die politischen Akteure auf Senatsebene, der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans nicht zuzustimmen und für Wohnbebauung als Ultima Ratio Ausweichflächen ins Auge zu fassen.


S.T.
Als einleitende Bemerkung möchte ich vorwegschicken, dass der Stadtteil Karlshorst in den letzten Jahren einer im Berlinvergleich überdurchschnittlichen Bebauung unterworfen war. Es reicht einfach, der Stadtteil verändert sich seitdem zu seinem Nachteil, weil u. a. die infrastrukturelle Entwicklung enorm hinter-herhängt.
Ich stelle mich komplett gegen die Änderung des FNP, der u. a. die weitere Teil-Wohnbebauung von Grundstücken auf dem Gebiet der Trabrennbahn Karlshorst vorsieht. Das Gelände sollte aus meiner Sicht komplett ohne Wohnbebauung entwickelt werden. Das wäre dann auch ohne FNP -Änderung möglich.

Erläuterungen:
– weitere Wohnbebauung verursacht weitere infrastrukturelle Probleme, diese hätte aus meiner Sicht überproportionale Vorteile für die jetzigen Eigentümer der Grundstücke, für die durch die Änderung des FNP eine Wohnbebauung durchgesetzt werden soll
– das Gelände der Trabrennbahn wurde bereits umfangreich durch den Karlsgarten bebaut, eine weitergehende Bebauung erachte ich als nicht sinnvoll
– die Trabrennbahn sollte ihren Naherholungscharakter mit An- und Verbindung der Wuhlheide behalten und wird von sehr vielen Anwohnern auch weiterhin so gesehen und geschätzt
– lt. eigens erstelltem Gutachten ist allen Verantwortlichen bekannt, dass die Trabrennbahn eine klimatische Funktion als Kaltluftschleuse besitzt, diese muss zwingend erhalten bleiben
– darüber hinaus dient sie als großflächiger Naturraum und Schutzgebiet, dies muss erhalten bleiben
– Ausgleichsmaßnahmen für andere Bauvorhaben in Karlshorst müssen hier unbedingt berücksichtigt werden , dies ist bisher nie erfolgt (Stichwort Sportflächen)
– der Start des Verfahrens zur FNP Änderung wurde innerhalb der Verwaltung auf Entscheidung Einzelner herbeigeführt, dies ist absolut nicht hinnehmbar; ein nicht unbeträchtlicher Teil der MA des Fachbereichs hat Bedenken geäußert, warum konnte das Verfahren trotzdem eröffnet werden?
– es hat für mich den Anschein, als ob es bei dem Ganzen NICHT um das Wohl der Menschen im Umfeld der Trabrennbahn und erst recht nicht um eine gute, ausgewogene und sinnvolle Entwicklung des Gebietes geht, sondern um die Durchsetzung der Interessen Einzelner; das ist für mich als Bürgerin nicht hinnehmbar, da meine Interessen damit nicht vertreten werden
– der Pferdesport würde mittels einer Teilbebauung der Trabrennbahn weiter zurückgedrängt, es würde vielen anderen Beispielen folgen, die Notwendigkeit dafür besteht aus meiner Sicht nicht, es besteht die Möglichkeit, den Pferde- und Trabsport weiter zu fördern (durch den Erhalt der entspr. Flächen und des Umfeldes)


M.J.
Bei dem Tälchen der Rohrlake verbunden mit dem Hohen Wallgraben handelt es sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop. Es gilt als Torfsenke (und damit CO2-Senke) und bietet Lebensraum für einige geschützte Tierarten. Dieses Gebiet muss im Zusammenhang mit dem bereits durch den Bezirk Treptow-Köpenick aufwändig hergestellten Zauneidechsenhabitat betrachtet werden. Eine Durchwegung zum anschließenden Park Wuhlheide ist nicht denkbar, weil das zur unmittelbaren Zerstörung dieses Habitats führen würde. Damit würde eine Bebauung dieses Randstreifens eine Grenzbebauung darstellen, die kaum durchsetzbar wäre

Das städtebauliche Konzept lässt keine planmäßige Entwicklung des Gebietes erkennen. Da dem Trabrennsport allgemein keine großen Zukunfts-Chancen eingeräumt werden, muss das Konzept auf eine gesamtheitliche Verwertung des Plangebietes im Zusammenhang mit der benachbarten Wuhlheide betrachtet werden. Eine Bebauung des südwestlichen Streifens schafft vollendete Tatsachen und wird in der Zukunft zur vollständigen Bebauung des Gebietes führen.

Vielmehr muss das Gesamtgebiet als Sport- und Freizeitfläche für die wachsende Karlshorster Bevölkerung vorgehalten werden. Der Schwerpunkt sollte dabei auf dem Pferdesport liegen (Ausweitung der Anlagen von PSP). Hier ergäbe sich auch die Chance, den Mangel an Sportanlagen im Bezirk auszugleichen.


H.B.
a) Umweltbericht: Rechtsgrundlage
Vor Beginn eines Änderungsverfahrens muss nach § 2a Nr. 2 BauGB die Umweltprüfung abgeschlossen sein. Eine vorläufige Einschätzung ist kein Umweltbericht und nicht vorgesehen. Im Umweltbericht steht im ersten Abschnitt: „Nach § 2a … Entsprechend dem Verfahrens- und Kenntnisstand erfolgte zunächst eine vorläufige Einschätzung des Umweltzustands und der möglichen Umweltauswirkungen als Grundlage des im weiteren Verfahren zu erstellenden Umweltberichts.“ Das widerspricht aber den Erläuterungen zum FNP, wo auf Seite 6 steht: „… Als Teil der Begründung ist der Umweltbericht zusammen mit dem Entwurf der FNP-Änderung öffentlich auszulegen.“

b) Umweltbericht: Ausgleichsflächen
Das betroffene Gebiet ist bereits als Ausgleichsfläche für zwei umgesetzte Bauvorhaben deklariert. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind bisher nicht umgesetzt worden, ändern aber den Schutzwert des Geländes nach Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist im Umweltbericht nicht berücksichtigt.

Das Gelände der Trabrennbahn selber ist bereits ein Teil einer Ausgleichsmaßnahme im Bebauungsplan 11-14a für den Carlsgarten: 11-14a, S.37: „Zur vollständigen Kompensation der Eingriffe nach Naturschutzrecht sollen Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches 11-14a auf den TLG–Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 11-14b erbracht werden. Hier ist die nachhaltige ökologische Aufwertung von Gehölzflächen entlang der Wegeverbindung von der Treskowallee zur naturnahen Parkanlage geplant. Diese Maßnahmen sind im städtebaulichen Rahmenvertrag „Wohnpark Karlshorst“ vom 23. Januar 2004 zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und dem Eigentümer der Grundstücke (TLG Projektentwicklung Karlshorst) gesichert.”

Weitere Ausgleichmaßnahmen wurden 2005 für das Reitsportzentrum auf dem Gelände der Trabrennbahn vorgesehen (Entwicklung von Halbtrockenrasen). Diese Ausgleichsmaßnahmen sind nicht umgesetzt worden. [Projektabschlussbericht: Entw. des Standortes Pferdesportpark Berlin-Karlshorst, 2014]

c) Umweltbericht: Boden, Wasser, Klima
Baumaßnahmen erfordern in der Regel eine Absenkung des Wasserstandes. Dies führt in einem Biotopbereich mit Moorgebiet zu irreparablen Schäden. Eine Kompensation ist nicht möglich., schon gar nicht durch die beschriebene „Entsiegelung“. Dies wird in der Umwelteinschätzung nicht berücksichtigt. Ähnliche Probleme sind im Bereich der Hochhäuser „Am Carlsgarten“ aufgetreten, wo durch die Wasserabsenkungen 2 uralte Bäume abgestorben sind.
Zitat aus der Umwelteinschätzung: „Ebenfalls sind der vorsorgende Umgang mit toxischen Stoffen und gegebenenfalls besondere Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten sowie die Erarbeitung eines Entwässerungskonzepts unter Berücksichtigung der Lage im Wasserschutzgebiet auf nachfolgender Ebene von Bedeutung. Eine Kompensation kann – soweit möglich – durch Entsiegelung und multifunktional durch extensiv gepflegte, strukturreich bepflanzte Grünflächen erfolgen.“

d) Umweltbericht: Boden, Wasser, Klima
Wenn „klimatische Ausgleichsflächen von höchster Bedeutung für das Stadtklima“ verloren gehen, wie kann das dann nur „lokale Auswirkungen“ haben? Die Umwelteinschätzung kann hier schon alleine aufgrund der Begrifflichkeiten nicht korrekt sein und ist daher so nicht zulässig (Auch nicht mit dem Verweis auf weitere Analysen, denn die Grundannahme ist bereits falsch).

e) Umweltbericht: Biotopvernetzung
Die Aussage „Die Änderung ist für die Biotopvernetzung von Bedeutung, eine Betroffenheit potentieller Kern- beziehungsweise Verbindungsflächen einzelner Zielarten des Berliner Biotopverbunds ist anzunehmen“ widerspricht in eklatanter Weise dem LaPro (Zielartenverbreitung), wo die Fläche als „Potentielle Kernfläche für Biotopverbund und Zielartenverbreitung“ vorgesehen ist.

g) Umweltbericht: Landschaftsbild
Die Aussage „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können voraussichtlich auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden, unter anderem durch den Erhalt prägender Bäume (insbesondere Altbäume) und zusammenhängender Vegetationsbestände.“ ist nur aus Sicht von Lichtenberg aus korrekt. Das Landschaftsbild von der Wuhlheide aus wird erheblich beeinträchtigt und muss bei einer Senatsplanung natürlich umfangreich berücksichtigt werden.

h) Umweltberich: Landschaftsbild
Die Inaussichtstellung einer Ausnahmegenehmigung bei Kompensationsmaßnahmen ist im Anbetracht der eklatanten Eingriffe in die Belange von LaPro, Charta von Naturgrün und der Nichterwähnung des Gebietes in StEP nicht mal ansatzweise verhältnismäßig. Kompensation vor Ort müsste hier klar festgeschrieben werden.

i) Umweltbericht: Bestand Biotik
Auf dem Gelände befinden sich gesetzlich geschützte Biotope. Diese müssen unversehrt erhalten bleiben, auch im Falle eine Nachbarbebauung. D.h. es müsste ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Biotopen und Bebauung eingehalten werden, was aber im Zuge einer Bebauung nicht möglich ist. Das Gesetz stellt hier den Schutz der Biotope an erste Stelle (Siehe Erläuterungen)

Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung oder gar Zerstörung hervorrufen können, sind verboten und haben rechtliche Konsequenzen. (https://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/artikel.164366.php)

j) Planungsziele
Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums in Berlin besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Flächen für verschiedene Nutzungen, vor allem für Schulbau und Sporteinrichtungen. Diese Fläche ist eine der wenigen Flächen in Lichtenberg, die genau dafür ausgewiesen ist. Eine Änderung und damit eine weitere Verschärfung der Situation ist aus sozialen und rechtlichen Gründen abzulehnen.

Die Aussage „Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums in Berlin besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Bauflächen für verschiedene Nutzungen, vor allem für Wohnungsbau“ ist nicht korrekt, denn man könnte aus dem Bevölkerungswachstum genauso gut einen Bedarf an ÖPNV ins Land Brandenburg ableiten. Was aber unstrittig ist, ist die Tatsache, dass in Lichtenberg eklatant gesetzlich vorgeschriebene Schulplätze fehlen und die Schulsituation sich absehbar in eine nicht mehr gesetzeskonforme Lage entwickelt (Raumbedarf pro Schüler, Freiraum pro Schüler). Eine ähnliche Situation besteht im Sport- und Freizeitbereich in Karlshorst. Angelaufene Planungen sind hier bei weitem noch nicht spruchreif und die einige aktuell für Sport ausgewiesen Fläche soll umgewidmet werden? Das ist nicht ansatzweise nachvollziehbar.


J.S.
Das Wachstum der Berliner Bevölkerung ist unstreitig und ein weiterer Wohnungsbau in Berlin daher auch erforderlich. Mit dieser pauschalen Einschätzung lässt sich aber nicht jedes Bauvorhaben in Berlin an jeder beliebigen Stelle der Stadt rechtfertigen: Die standortspezifischen Besonderheiten jeder potentiellen Wohnungsbau-Fläche (Infrastruktur, Naturschutz, Klima usw.) sind bei der Frage der Eignung zum Wohnungsbau angemessen zu würdigen. Bei der hier verfolgten Bebauung um die Trabrennbahn ist dies offensichtlich nicht erfolgt.

· Karlshorst hat im letzten Jahrzehnt bereits überproportional zum Wohnungsneubau in Lichtenberg beigetragen.

· Die geplante Bebauung soll vor allem auf dem Waldgebiet erfolgen. Damit wird die „grüne Lunge“ von Karlshorst nachhaltig geschädigt.

· Das im südlichen Teil liegende Moorgebiet wird durch die Baumaßnahmen (Wasserabsenkung) nachhaltig geschädigt oder vernichtet.

· Die Bebauung widerspricht dem Landschaftsprogramm (LaPro) des Senates im Bereich Biotop und Artenschutz.

· Die soziale Infrastruktur in Karlshorst (Ärzte, Schulen, Kitas etc.) ist seit Langem zunehmend defizitär. Gerade im Moment erleben wir wieder, wie durch den neuen Bedarf durch die Neubauten am Blockdammweg eine schon vorher untragbare Situation verschärft wird. Auch bei dem Neubauprojekt am Blockdammweg wurde versprochen, die soziale Infrastruktur mit zu bedenken, was jedoch nicht geschehen ist. Sowohl alteingesessene als auch neue Bewohner von Karlshorst werden dadurch mit ständig schwieriger werdenden Versorgungslagen konfrontiert, für die weder Senat noch Bezirk zeitnah praktikable, zufriedenstellende Lösungen bereithalten. Diese jetzt schon untragbare Situation auf vielen Ebenen der sozialen Infrastruktur (Arzt, Kita, Schule, Einkauf, Verkehr …) würde sich durch die neue Bebauung verschärfen.

· Die geplante Wohnbebauung wird in späteren Planungsschritten zudem eine zusätzliche Verkehrsinfrastruktur erforderlich machen, die auch die anliegenden reinen Wohngebiete betreffen wird (Stichwort: bereits in früheren Projektphasen war die Rede von einem „Notweg durch die Siedlung Carlsgarten“ mit ihren vielen Spielstraßen). Diese potentielle Verkehrsanbindung zerstört auch im Carlsgarten Grünanlagen, verschärft die ohnehin schon desaströse Zu- und Abfahrtssituation auf und von der Treskowallee und verändert den Charakter des Carlsgartens erheblich: von einem verkehrsberuhigten Wohngebiet mit Spielstraßen und lediglich Anwohnerverkehr zu einem Gebiet mit Durchfahrtsverkehr.


H.S.
ich wohnte in Berlin-Friedrichshain, wurde schwanger und uns war klar wir möchten mehr ins Grüne. Somit suchten wir, wo es uns gefallen könnte und wurden auf Berlin-Karlshorst aufmerksam. Bekamen eine Wohnung und zogen 2006 somit nach Karlshorst. Es dauerte nicht lange und Carlsgarten wurde erbaut. Vieles musste weichen und eine riesige Siedlung entstand. Das kleine Karlshorst war dafür gar nicht ausgelegt. Eine neue Schule kam natürlich nicht dazu. Jahre später Kindergärten. Die Wagnerschule platzt wohl noch aus alles Nähten wie ich vermute. Kaum zumutbar denkt man, aber klar. Geht doch nur auf die Kosten unserer Kinder.

Karlshorst ist überlaufen und überfahren – es ist genug, es ist voll! Die Infrastruktur (Straßenverkehr, Schule, Kindergarten usw.) wächst nicht mit. Wohin auch, es ist Schluss. Jede Lücke wird verbaut und günstigen Wohnraum gibt es trotzdem nicht. Aber bald auch nicht mehr unser grünes Karlshorst.

Die falschen Leute in den richtigen Positionen und eine Krähe wird der anderen kein Auge aushacken. Diese ganzen Machenschaften in den „oberen Positionen“ diese Habgier bringen einen zur Weißglut.

Und der Bürger wird als doof dargestellt und muss sich dagegen wehren, obwohl hier alles ziemlich klar und deutlich auf dem Tisch liegt. Kein Wohnraum. Warum müssen wir uns gegen etwas wehren? Der Flächennutzungsplan für die Trabrennbahn sagt doch schwarz auf weiß aus, was geht und was nicht. Und das aktuelle Vorhaben geht nicht Punkt

Man soll die Grünflächen erhalten und ausbauen, Sportmöglichkeiten erschaffen, den Tieren ihren Raum lassen, ein Erholungsgebiet einfach erhalten und nicht vernichten.


A.H.
Wir sind gegen eine angrenzende Bebauung am Nordeingang und stattdessen für den Erhalt der parkartigen Grünanlage als Naherholungsgebiet und wichtiger Teil für das Stadtklima (Kaltluftstrom), gegen die Bebauung am Waldgebiet Rohrlake, gegen die Abholzung der alten Baumbestände.

Man will mit der Bebauung den Pferdesport erhalten? Wo ist das Geld aus der Bebauung des Carslgartens? Die dicht angrenzende Bebauung der Rennbahn bringt den Pferdesport massiv in Gefahr und er wird verdrängt. Die Lärmbelastung für die Tiere ist bereits während der Baumaßnahmen unzumutbar. Die vorhandenen Grünanlagen, Brachflächen usw. sowie stattfindende Freizeitveranstaltungen wie Flohmärkte, Muddy Angel (unterstützt Brustkrebs Deutschland e.V.), Islandpferdeweltmeisterschaft, Zirkus, Puppentheater, Hüpfburgen, u.ä. sind wichtig für Erholung und Freizeitgestaltung, nicht nur für Karlshorster. Außerdem fehlen in Karlshorst Grundschulen, Ärzte, weiterführende Schulen, Kitas, eine Bibliothek, eine Schwimmhalle und Sportanlagen für Schüler und Vereine usw. Karlshorst nutzt einfach mal die Infrastruktur des angrenzenden Bezirks mit-FEZ, Freibad, Kino usw. Durch die neu entstehende „Parkstadt“ erfolgt bereits ein massiver Druck auf die derzeitige ohnehin schon begrenzte Infrastruktur, auch was die Öffentlichen Verkehrsmittel angeht.

Gemäß Bebauungsplan gibt es Durchgänge durch das Naturschutzgebiet in Richtung Wuhlheide. Dieses gehört zum angrenzenden Bezirk Treptow Köpenick. Die Bebauung widerspricht dem Landschaftsprogramm des Senates in verschiedenen Bereichen.

Außerdem fühle ich mich spätestens dann veralbert, wenn man Parkflächen für die Kitamitarbeiter „Kleine Traber“ schaffen will -derzeit können sie auch wild parken und bei der geplanten massiven Bebauung werden sie wohl die letzten sein, die Plätze finden- wahrscheinlich dann auch noch gegen Gebühr. Wieder eine neue Einnahmequelle.


M.Z.
Seit 22 Jahren lebt meine Familie im wunderschönen Stadtteil Karlshorst. Es ist durchaus zu verstehen, dass dieser Stadtbezirk wächst, Wohnungen gebaut werden und die Infrastruktur sich zusehends verändert. Wir kennen nur zur gut die Geschichte der Karlshorster Trabrennbahn und sind auch stolz darauf sie unseren Kindern zu präsentieren.

Nach genauer Betrachtung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mussten wir jedoch feststellen, dass meine Generation (65 Jahre) erneut der Jugend einen Grund gibt auf die Straße zu gehen und für ihre gesunde Zukunft einzutreten. Immer mehr verschwinden Grünanlagen und Sportflächen. Auf dem Gelände sollen vier- und fünfgeschossige Wohnhäuser mit 500 Wohnungen und 44.000 m² Gewerbeflächen entstehen. Wir erinnern an die Neubauten von „BONAVA“, ein neuer kleiner Stadtteil in Karlshorst ist entstanden und was ist mit der Schule oder dem Kindergarten? Diese Familien werden auf den Schulstart 2024/25 vertröstet. Die Geschichte wiederholt sich, genau wie an der Rummelsburger Bucht die mit neuen hochwertigen Häusern zu gebaut wird.  Es macht mich traurig und auch wütend, dass die Politik den Klimaschutz in unserem Stadtbezirk außeracht lässt. Im Namen unserer Kinder, unserer Zukunft bitten wir dringendst darum, den Flächennutzungsplan für die Trabrennbahn zu überdenken.

Zur Erinnerung, das Klimaschutzgesetz ist am 31.08.2021 in Kraft getreten. Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden.


H.E.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der FNP im Bereich der Trabrennbahn geändert und eine Teil- oder Komplettbebauung dieses Areals ermöglicht werden soll. Die Trabrennbahn ist eines der Wahrzeichen von Karlshorst, mindest Teile davon stehen unter Denkmalschutz. Das gesamte Areal rund um die Trabrennbahn ist eine der letzten zusammenhängenden Grün- und Waldflächen im ehemals “grünen” Karlshorst. Jegliche zusätzliche Bebauung würde den Charakter und die Bedeutung der Trabrennbahn, deren Sichtbarkeit für den Bezirk und die Anwohner ruinieren. Die Erhaltung einzelner denkmalgeschützter Gebäude und irgendwelcher “Sichtachsen” würde nicht verhindern, dass die Rennbahn als Sportstätte, als Treff- und Veranstaltungsort und als Denkmal zur Bedeutungslosigkeit verkommt.

Zwei schreckliche Beispiele, wie unsensibel, rücksichtslos und grässlich historische Bauensemble zugebaut werden, sind die alte Glasfabrik auf der Halbinsel Stralau am Ostkreuz und der Alte Postbahnhof am Ostbahnhof.

Hinzu kommt, dass der Bezirk Karlshorst in den letzten Jahren durch eine kurzsichtige und einseitige Wohnungsbaupolitik derart verdichtet wurde, dass ein krasses Defizit an Grün- , Sport- und Erholungsflächen entstanden ist. Umso bedeutsamer ist die Trabrennbahn in ihrer jetzigen “natürlichen” Form für die Einwohner von Karlshorst und darüber hinaus.

Allein aus den o.a. Gründen sind eine Änderung des FNP und jegliche Neubebauungen auf dem Grün- und Waldgelände auf und um die Trabrennbahn abzulehnen!


F.H.
Der mit der Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegte Umweltbericht ist so mangelhaft und unvollständig, dass eine frühzeitige Beteiligung bei der Änderung des FNP auf dieser Sachgrundlage nicht möglich ist. Hier fehlen u.a. folgende Punkte:
– keine Berücksichtigung bzw. Auswertung der „Stellungnahme der BLN, des BUND (LV Berlin), des NABU (LV Berlin), der Baumschutzgemein-schaft Berlin, der GRÜNEN LIGA Berlin, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (LV Berlin), des Naturschutzzentrums Ökowerk Berlin, der NaturFreunde (LV Berlin) und der übrigen BLN-Mitgliedsverbände“ vom 12.2.2021 zum vorhergehenden städtebaulichen Konzept (https://umwelt-beteiligung-berlin.de/sites/default/files/statements/dokumente/trabrennbahn_karlshorst_stellungnahme.pdf)
– Keine Berücksichtigung der Stellungnahme aus dem Bezirk Treptow/Köpenick (Umwelt- und Naturschutz) zum vorhergehenden städtebaulichen Konzept
– Keine Berücksichtigung der Rohrlake als schutzbedürftiges Feuchtgebiet
– Keine Berücksichtigung der südöstlich des Lichtenberger Plangebietes im Bezirk Treptow-Köpenick befindlichen für den Biotop- und Artenschutz rechtlich festgesetzte Ausgleichsflächen an, die hoch spezialisierten, störungsanfälligen Arten als Lebensraum dienen
– Keine Berücksichtigung der Charta für Berliner Stadtgrün. Hiernach sollte die Rohrlake als kleines Still- und Fließgewässer zu einem wertvollen Biotop für Fauna und Flora entwickelt werden
Insbesondere sind die Umweltauswirkungen unzulässig oberflächlich erfasst worden. Hier fehlen u.a. folgende relevanten Umweltauswirkungen:
– Schädigung des Feuchtgebietes Rohrlake durch die Wasserabsenkung bei den geplanten Bautätigkeiten in der unmittelbaren Nachbarschaft
– Verhinderung einer Vernässung der Sohle des natürlichen Tälchens der Rohrlake die schon zum Schutz bzw. zur Reproduktion des Torfes bzw. Moores als Kohlenstoffsenke zum Klimaschutz geboten ist.
– Sowohl die geschützten Biotope als auch die sensiblen Arten sind auf eine minimierte anthropogene Nutzung angewiesen. Es ist zu befürchten, dass durch die geplante starke Bebauung der zunehmende Nutzungsdruck auf die naturschutzrelevanten Flächen zu deren Entwertung bis Zerstörung führen würde.
– Verhinderung des entsprechend der Charta für Berliner Stadtgrün zu entwickelnden Biotopverbunds mit der Wuhlheide
– Die mit der beabsichtigten Bebauung einhergehende Erhöhung der Wohnbevölkerung führt zu einem erhöhten Nutzungsdruck auch im Umfeld dieses Gebietes und damit zu einer erhöhten Bedrohung des Schutzgutes Grundwasser.


F.H.
Die mit der Änderung des FNP intendierten Ziele sind in Teilen nicht mit den Prinzipien der nachhaltigen Stadtentwicklung und dem Umwelt- und Klimaschutz vereinbar und stehen im Widerspruch zu relevanten Gesetzen, Regelwerken und Plänen auf Bundes- bzw. Landesebene:
– Entgegen den Forderungen des Landschaftsprogramms sollen sensible, höchst klimawirksame Naturräume südöstlich der Trabrennbahn durch Überbauung zerstört werden. Das Lichtenberger Plangebiet ist naturräumlich mit den Köpenicker Wald- und Grünflächen der Wuhlheide verbunden, die über eine außerordentliche Naturausstattung mit besonders hoher Biodiversität an Arten und Lebensräumen verfügt. Das hohe Vorkommen besonders geschützter und z.T. stark gefährdeter Biotoptypen unterstreicht die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets.
– Die beabsichtigte Bebauung widerspricht dem Landschaftsprogramm des Senates in den Bereichen Biotop und Artenschutz, Zielarten­verbreitung (ausgewiesen als „Poten tielle Kernfläche für Biotopverbund und Zielartenverbreitung“), Land­schaftsbild, Umwelt­schutz. Die Änderung des FNP widerspricht der permakulturellen Landschaftsgliederung und dem LaPro-Programmplan, indem es eine Zone intensivster Nutzung (Bebauung für Wohnen und Gewerbe) nahezu unmittelbar an die naturnahe Zone setzt.
– Zudem widerspricht die beabsichtigte Bebauuung der Charta für Berliner Stadtgrün. Hier sollen die kleinen Still- und Fließgewässer zu wertvollen Biotopen für die Fauna und Flora entwickelt werden.
– Die beabsichtigte Bebauuung kollidiert mit den §28 und §30 des NatSchGBln, da ein sinnvollerweise zu entwickelnder Biotopverbund mit der Wuhlheide, entsprechend der Charta für Berliner Stadtgrün, unmöglich gemacht wird.
– Die mit der beabsichtigten Bebauung einhergehende Erhöhung der Wohnbevölkerung führt zu einem erhöhten Nutzungsdruck auch im Umfeld dieses Gebietes und damit zu einer erhöhten Bedrohung des Schutzgutes Grundwas ser.
Das Ziel der Verknüpfung mit dem angrenzenden Stadt- und Landschaftsraum und der Verbesserung der Wegebeziehungen zwischen dem Trabrennbahn-Areal und der Wuhlheide ist unkritisch und nicht im erforderlichen Kontext formuliert worden.
Hiermit würden die südöstlich des Lichtenberger Plangebietes im Bezirk Treptow-Köpenick befindlichen für den Biotop- und Artenschutz rechtlich festgesetzte Ausgleichsflächen, die hoch spezialisierten, störungsanfälligen Arten als Lebensraum dienen, in ihren Schutzzielen in Frage gestellt werden. Sowohl die geschützten Biotope als auch die sensiblen Arten sind auf eine minimierte anthropogene Nutzung angewiesen. Es ist zu befürchten, dass durch die geplante Wegebeziehungen der zunehmende Nutzungsdruck auf die naturschutzrelevanten Flächen zu deren Entwertung bis Zerstörung führen würde.


F.H.
Die beabsichtigte Änderung des FNP zur Einführung einer Baufläche M2 im südwestlichen Randbereich ist zu unterlassen. Diese stellt einen klaren Verstoß gegen Prinzipien der nachhaltigen Stadtentwicklung dar und ist u.a. mit dem Umwelt- und Klimaschutz nicht vereinbar.

Erläuterungen:
– Mit der Ausweisung der Baufläche M2 im südwestlichen Randbereich werden die Bemühungen des Bezirks Treptow/Köpenick auf Wiederherstellung des ursprünglichen Charakters des Volksparks Wuhlheide und der Renaturierung von Flächen auf dem ehemaligen Kasernengelände direkt kontrakariert. Hier sollten vielmehr gesamtstädtische Entwicklungsziele hin zu einer grünen Wuhlheide verfolgt werden.
– Entgegen den Forderungen des Landschaftsprogramms sollen sensible, höchst klimawirksame Naturräume südöstlich der Trabrennbahn durch Überbauung zerstört werden. Das Lichtenberger Plangebiet ist naturräumlich mit den Köpenicker Wald- und Grünflächen der Wuhlheide verbunden, die über eine außerordentliche Naturausstattung mit besonders hoher Biodiversität an Arten und Lebensräumen verfügt. Das hohe Vorkommen besonders geschützter und z.T. stark gefährdeter Biotoptypen unterstreicht die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets.
– Zudem grenzen südöstlich des Lichtenberger Plangebietes im Bezirk Treptow-Köpenick für den Biotop- und Artenschutz rechtlich festgesetzte Ausgleichsflächen an, die hoch spezialisierten, störungsanfälligen Arten als Lebensraum dienen. Sowohl die geschützten Biotope als auch die sensiblen Arten sind auf eine minimierte anthropogene Nutzung angewiesen. Es ist zu befürchten, dass durch die geplante starke Bebauung der zunehmende Nutzungsdruck auf die naturschutzrelevanten Flächen zu deren Entwertung bis Zerstörung führen würde.
– Die unmittelbar an das beabsichtigte Baugebiet angrenzende Rohrlake ist im Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm Berlin (LaPro) als Feucht-
gebiet klassifiziert und würde durch die mit der beabsichtigten Bautätigkeit einhergehende Wasserabsenkung irreparablen Schaden erleiden.
– Die beabsichtigte Bebauung widerspricht dem Landschaftsprogramm des Senates in den Bereichen Biotop und Artenschutz, Zielarten­verbreitung (ausgewiesen als „Potentielle Kernfläch e für Biotopverbund und Zielartenverbreitung“), Land­schaftsbild, Umwelt­schutz. Die Änderung des FNP widerspricht der permakulturellen Landschaftsgliederung und dem LaPro-Programmplan, indem es eine Zone intensivster Nutzung (Bebauung für Wohnen und Gewerbe) nahezu unmittelbar an die naturnahe Zone setzt.
– Zudem widerspricht die beabsichtigte Bebauuung der Charta für Berliner Stadtgrün. Hier sollen die kleinen Still- und Fließgewässer zu wertvollen Biotopen für die Fauna und Flora entwickelt werden.
– Die beabsichtigte Bebauuung kollidiert mit den §28 und §30 des NatSchGBln, da ein sinnvollerweise zu entwickelnder Biotopverbund mit der Wuhlheide, entsprechend der Charta für Berliner Stadtgrün, unmöglich gemacht wird.
– Die mit der beabsichtigten Bebauung einhergehende Erhöhung der Wohnbevölkerung führt zu einem erhöhten Nutzungsdruck auch im Umfeld dieses Gebietes und damit zu einer erhöhten Bedrohung des Schutzgutes Grundwasser.
– Der Bebauung direkt widerspricht die Forderung nach einer Vernässung der Sohle des natürlichen Tälchens der Rohrlake die schon zum Schutz bzw. zur Reproduktion des Torfes bzw. Moores als Kohlstoffsenke zum Klimaschutz geboten ist.


C.S.
Die aktuelle Situation in Karlshorst bedingt durch den überdurchschnittlichen Bevölkerungszuwachs der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere in den Bereichen Kinderbetreuung / Schulen / Sport /Gesundheit nicht mehr erfüllt werden können. Die geplante Bebauung auf dem Gelände der Trabrennbahn verschärft diese Problematik noch weiter, ohne dass seitens der politisch Verantwortlichen überfällige Maßnahmen eingeleitet werden. Solange diese untragbaren Zustände in Karlshorst nicht erkannt und beseitigt werden, dürfen keine weiteren Flächen für Wohnungsbau bereitgestellt werden.

Argumente für die Beibehaltung des bisherigen FNP:

Die an die Trabrennbahn angrenzende Rohrlake ist im Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm Berlin (LaPro) als Feuchtgebiet klassifiziert und würde durch die mit der beabsichtigten Bautätigkeit einhergehende Wasserabsenkung irreparablen Schaden erleiden.

– Eine mögliche Bebauung des Geländes widerspricht dem Landschaftsprogramm des Senates in den Bereichen Biotop und Artenschutz, Zielarten­verbreitung, Land­schaftsbild, Umwelt­schutz. Die Änderung des FNP widerspricht der permakulturellen Landschaftsgliederung und dem LaPro-Programmplan, indem es eine Zone intensivster Nutzung (Bebauung für Wohnen und Gewerbe) nahezu unmittelbar an die naturnahe Zone setzt.

– Zudem widerspricht die beabsichtigte Bebauung der Charta für Berliner Stadtgrün. Hier sollen die kleinen Still- und Fließgewässer zu wertvollen Biotopen für die Fauna und Flora entwickelt werden.

– Die beabsichtigte Bebauung kollidiert mit den §28 und §30 des NatSchGBln, da ein sinnvollerweise zu entwickelnder Biotopverbund mit der Wuhlheide, entsprechend der Charta für Berliner Stadtgrün, unmöglich gemacht wird.

– Die mit der beabsichtigten Bebauung einhergehende Erhöhung der Wohnbevölkerung führt zu einem erhöhten Nutzungsdruck auch im Umfeld dieses Gebietes und damit zu einer erhöhten Bedrohung des Schutzgutes Grundwasser.

– Der Bebauung direkt widerspricht die Forderung nach einer Vernässung der Sohle des natürlichen Tälchens der Rohrlake die schon zum Schutz bzw. zur Reproduktion des Torfes bzw. Moores als Kohlstoffsenke zum Klimaschutz geboten ist.


Y.P.
Einer Entwicklung auf dem in die Jahre gekommenen Trabrennbahngelände stehe ich grundsätzlich positiv gegenüber, bin aber mit der Änderung des FNP zum jetzigen Zeitpunkt und dem geplanten Umfang nicht einverstanden. Mit der Änderung des FNP wird eine Umsetzung des Konzepts der Grundstückseigentümer forciert, welches ich ebenfalls ablehne. Ihren Verfahrensunterlagen zufolge ist das wesentliche Ziel der FNP-Änderung die Weiterentwicklung der Trabrennbahn Karlshorst für Pferdesport und Freizeit sowie ergänzende gemischte Nutzungen in Randbereichen. Hauptziel ist aber offensichtlich der vom Senat zu höchster Priorität erklärte Wohnungsneubau, zu dessen Zweck die Investoren die Grundstücke entlang der Rennbahn erworben haben.

Inwiefern die angestrebte Weiterentwicklung des Pferdesports mit den vorgestellten Plänen erreicht werden soll, ist für mich fraglich. Für den Trabrennsport soll nach den Plänen der Ligne-Architekten ein Stallgebäude errichtet werden, in das die Trabrennpferde untergebracht werden sollen. Auf dem Trabrennbahngelände selbst sollen jedoch keine Traber mehr beheimatet sein. Der Stall würde folglich nur an den Renntagen von Trabern genutzt, die von außerhalb Berlins kommen. Anhand des Rennkalenders ist zu erkennen, dass die Bedeutung der Trabrennen abnimmt. In die Zukunft gerichtete Maßnahmen für den Erhalt des Trabrennsports sind für mich daher nicht zu erkennen. Neben dem Trabrennsport wird die Trabrennbahn und das umliegende Gelände von der Reitschule Klein und dem Islandpferdezentrum mit einem Angebot für die Allgemeinheit genutzt. Mit der Verwirklichung der Bebauungspläne werden diese Freizeitreitsporteinrichtungen verdrängt (Stichworte geringe Koppelflächen, Nutzungskonflikte). Die Weiterentwicklung für den Pferdesport kann sich demzufolge lediglich auf die Vergrößerung des Therapiezentrums, welches sich überwiegend durch ein Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen auszeichnet, durch den Ankauf von zusätzlichen Flächen beziehen.

Mit der Änderung des FNP werden die grundlegenden Weichen für eine Bebauung gestellt, die mittlerweile von der Bürgerschaft und sämtlichen Parteien in der geplanten Form abgelehnt wird. Eine Änderung des FNP ist daher abzulehnen, solange kein geeintes Konzept zwischen Bürger*innen, Nutzer*innen, Bezirk/Senat und Eigentümer*innen vorliegt. Dafür soll ein Runder Tisch eingerichtet werden, an dem Anwohner*innen, Nutzer*innen, Eigentümer*innen, Träger öffentlicher Belange und Vertreter*innen der bezirklichen Politik teilnehmen. Hinsichtlich der Nutzer*innen sehe ich auch die Reitschule Klein betroffen, die nach meiner Kenntnis bisher weder offiziell zu den Planungen von Bezirk oder Senat befragt wurde, noch eine Einladung zum Runden Tisch erhalten hat. Als kleines Unternehmen in Lichtenberg, welches Freizeitsport für die Allgemeinheit anbietet, sehe ich es auch als Aufgabe der Politik und den öffentlichen Ämtern an, sich um deren Belange zu kümmern. Die Interessen des Pferdesportparks als Veranstalter von wettbasierten Trabrennen sowie die des Inklusiven Pferdesport- und Reittherapiezentrums dürften andere als die im Freizeit-reitsport tätige Reitschule sein.

Nach den Ergebnissen des Runden Tisches wird erkennbar, inwieweit und in welchem Umfang eine Änderung des FNP erforderlich wird. Dann erst sollte das Änderungsverfahren durch Sie angestoßen werden. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie bewusst den zweiten vor den ersten Schritt setzen und den Runden Tisch als pro forma-Veranstaltung ansehen, bei der das Ergebnis „komplette Bebauung nach den Ligne-Plänen“ bereits feststeht.

Ich bitte Sie, sich als Senat mit fachkundiger Beratung darüber klar zu werden, welche Form von Pferdehaltung und Reitsport bei einer Bebauung der Trabrennbahn möglich ist und dies offen mit den Betroffenen beim Runden Tisch zu diskutieren. Danach sollte das Verfahren zur Änderung des FNP fortgesetzt werden


A.G.
Die vorgesehene Änderung des FNP ist aus nachfolgend aufgeführten Gründen abzulehnen:

Planungsziele
„Daher sollen das Gelände der Trabrennbahn und die südöstlich angrenzenden Flächen für Pferdesport und Freizeitnutzung gesichert … werden.“

Der aktuell gültige FNP erfüllt bereits diesen Planungsziel.

Wesentliche Auswirkungen der Planung
„Der mit dem Projekt verbundene Bevölkerungszuwachs wird einen zusätzlichen Bedarf an sozialer Infrastruktur erzeugen, der auf den nachfolgenden Planungsebenen zu ermitteln und durch erforderliche Maßnahmen zu bewältigen ist.“

Dazu ist der Bezirk nicht in der Lage, wie die Erfahrung des letzten Jahrzehnts gezeigt hat. Der Bedarf für die in diesem Zeitraum errichteten Wohnungen hat zu einem erheblichen Defizit (z.B. in Karlshorst zwei komplette Grundschulen etc.) geführt, das auch im Laufe der nächsten Jahre nicht abgebaut werden kann. Bis zur Beseitigung des bereits bestehenden(!) Defizits ist auf jeden weiteren Wohnungsneubau zu verzichten.

„Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Verknüpfung mit dem angrenzenden Stadt- und Landschaftsraum. Dazu soll auch die Verbesserung der Wegebeziehungen zwischen dem Trabrennbahn-Areal und Wuhlheide beitragen.“
Die vorliegende Planung für die Bebauung verändert die bestehende/nicht bestehende Wegebeziehung zur Wuhlheide überhaupt nicht.

Rechtsgrundlage Umweltbericht
„Entsprechend dem Verfahrens- und Kenntnisstand erfolgte zunächst eine vorläufige Einschätzung des Umweltzustands.“

„Aktuelle gutachterliche Untersuchungen zu den Biotoptypen, zum Vegetationsbestand oder zur Fauna sowie Prognosen zu immissionsbezogenen Aspekten liegen bisher nicht vor.“

Eine „vorläufige Einschätzung“ ist kein nach § 2a Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) geforderter Umweltbericht nach Anlage 1.
Damit werden die Voraussetzungen für die Änderung des FNP nicht erfüllt.

Bestand Abiotik
„Der komplette Änderungsbereich sowie das gesamte siedlungsfreie Umfeld sind gemäß Planungshin-weiskarte Stadtklima Grün-/Freiflächen höchster Schutzwürdigkeit für die klimaökologische Situation. Über den Freiflächen der Trabrennbahn besteht zudem anteilig ein überdurchschnittlich hoher Kaltluftvolumenstrom.“

Es handelt sich bei diesem Gelände um eine wichtige Kaltluftschneise. Veränderungen an dieser Stelle müssen zwingend im Kontext zu der geplanten zusätzlichen Beeinträchtigung der Kaltluftschneise im westlichen Karlshorst (Bebauung Spreewerk, Spreeküste) gesehen werden.

Vorläufiges Fazit zu möglichen Umweltauswirkungen
„Angesichts der örtlichen Empfindlichkeiten ist in jedem Fall mit einem umfangreichen Kompensationserfordernis zu rechnen … und sämtliche Kompensationsmöglichkeiten vor Ort einzubeziehen sind.“

Bei den in den letzten Jahren in Karlshorst durchgeführten Bauprojekten war es nicht (mehr) möglich, ortsnahe Kompensationsflächen zu rekrutieren.

Flächennutzungsplanung und stadtplanerische Konzepte
Aufgrund dieser beabsichtigten Ausdehnung der Baufläche in den Landschaftsraum widerspricht das städtebauliche Konzept auch den Leitlinien 2, 3 und 7 des StEP Wohnen, die neben der Entwicklung einer kompakten Stadt auch die Sicherung von Grünräumen für die Erholung, das Naturerleben und die Belange des Stadtklimas, die Sicherung aller Flächenansprüche durch eine integrierte Stadtentwicklung sowie eine ökologisch und klimagerechte Siedlungsentwicklung einfordern.

Eine Abstimmung mit dem direkt angrenzenden Nachbarbezirk Treptow-Köpenick erfolgte nicht.


G.F.
Widerspruch gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes Treskowallee / Trabrennbahn Karlshorst

  1. Das Verfahren ist im Grundsatz auf der übergeordneten Priorität für Wohnungsbau angelegt und erlaubt damit nicht eine sachgerechte Auseinandersetzung über gleichwertige oder andere, höherwertige Planungsziele. Unter welchen Umständen z.B. Klima, Umwelt oder Naturschutzzielen Priorität beigemessen werden sollte, wird nicht erläutert bzw. abgewogen. Die Feststellung, dass die geplante Bebauung in den angrenzenden Erholungsraum der Wuhlheide hineinwirkt ist ein zusätzlicher Hinweis, dass eine umfangreichere Betrachtung notwendig ist. Die angesprochenen Ausgleichsmaßnahmen, Kompensations-maßnahmen sowie die Inaussichtstellung von Ausnahmegenehmigungen lassen einen Schaden bzw. eine Abwertung befürchten, die lokal eben nicht kompensiert werden kann. Dies trifft insbesondere für die Grenzfläche zur Wuhlheide und die gesamträumliche lokale Klimasituation zu.
  2. Das Gebiet der Trabrennbahn wurde 2004 mit der Aufstellung des B-Planes für den Carlsgarten neu geordnet. Dem Verlust der Flächen im Norden wurde die Sicherung der südlichen Flächen gegenübergestellt und damit ein Verkauf an einen gemeinnützigen Verein zu 54 Cent / qm ermöglicht. Die Ausgliederung von Flächen an der Treskowallee durch die TLG Karlshorst und dem weiteren Verkauf als Bauland für Wohnungsbau unter kommunalpolitischer Beratung von Herrn Momper sollte eingehend auf Ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden. Bereits 2004 wurde der Verlust der Zufahrt zur Trabrennbahn vertraglich festgeschrieben. Die weiteren Grundstücksverkäufe bis zuletzt 2021 an Albers sind offenkundig Ergebnis einer undurchsichtigen Spekulation auf Baurecht. Es ist daher sehr verwunderlich, dass die Entwicklung der Trabrennbahn seit 2014 die in dem entsprechenden Wirtschaftsgutachten beschriebenen Verlauf der Verwertung nimmt und der Bezirk diese Strategie mitträgt.
  3. Dieses FNP-Verfahren ist der Endpunkt einer Bodenspekulation die auch nachträglich demokratisch nicht legitimiertet werden sollte. Jeder Käufer kannte das Risiko. Der Bezirk sollte auf der Grundlage des NICHT veränderbaren FNPs den Rückerwerb der Grundstücke einleiten, um dann tatsächlich im Rahmen der Gegebenheiten Fördermittel für eine angemessene Entwicklung einzuwerben.
  4. Im Grundsatz sollte der Betreiber und das ganze Wirtschaftsmodell z.B. in einer Stiftung (siehe REHA Pferdesport) neu konfiguriert werden. Kern der Entwicklung sollten vorrangig der Reitsport und erst nachgeordnet der Trabrennsport sein. Diese gemeinnützige Stiftung sollte langfristig Karlshorster Belange gerade auch im Bereich Sport, der Alten- und Jugendhilfe aufgreifen und sichern. Hierzu könnte die Umsiedlung des Modellparks in Kooperation mit Treptow-Köpenick kurzfristig einen weiteren Sportplatz ermöglichen. Soziale Funktionen wie das Ikarus Stadtteilzentrum könnten ebenfalls auf die Rennbahn geholt werden. Auch Hundesport könnte dort angesiedelt werden.
  5. Aufgrund der Portalfunktion zur Wuhlheide und der erheblichen Defizite an Frei- und Erholungsflächen in Karlshorst sollte das Gebiet multifunktional und auf den Flächenbedarf der Pferde abgestimmt eine Grün- und Sportfläche bleiben.
  6. Die Sicherung und Weiterentwicklung der Trabrennbahn wird durch den Verlust von Flächen für Wohnungsbau unumkehrbar. Die Argumentationskette kann nur sein, weil Trabrennen in Zukunft nicht Träger der Gesamtentwicklung sein werden, muss ein vollständig neu austariertes Nutzungs- und Betreibermodell entwickelt werden.
  7. Die Trabrennbahn ist als Flächendenkmal und nicht nur als Ensemble denkmalgeschützter Bauten zu sichern.
  8. Das Argument Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) wird missbräuchlich verwendet und mit einer zukünftigen Anpassung vollständig verdreht. Tatsächlich wurde bereits das Argument vor der Wahl im September 2021 verwendet, um die Änderung des FNP abzulehnen. Warum Herr Geisel dies ohne Sachgrund und als persönliche Hausentscheidung nach seiner Wahl umdreht, sollte untersucht werden. Im Grundsatz dient die Flächenkulisse des StEP Wohnen 2030 eben als Argument die ein oder andere leider notwendige Bebauung mit Verweis auf die Rücksichtnahme an anderer Stelle zu rechtfertigen und somit zu kompensieren. Faktisch hat Karlshorst erhebliche Freiflächen eingebüßt und wie kein anderer Ortsteil in Berlin hat eine so fulminante Verdichtung erfahren (siehe Parkstadt, Gartenstadt I + II etc.). Ein weiterer dramatischer Verlust von Eichen-Waldflächen in der Wuhlheide durch den Bau der TVO ist bereits geplant. Die weitere Verriegelung der Kaltluftschneise an der Spree droht mit dem Spreewerk. Daher verbietet sich ein Eingriff, ohne dass weitere Gutachten notwendig sind. Ebenso sinnlos ist eine Diskussion über kompensatorische Freiflächen in Brandenburg.
  9. StEP 2030 Wirtschaft hat keine Planungsziele. Warum wird dann die in der Planung die tatsächliche BGS Fläche für Wohnen durch zusätzliche Gewerbeflächen verschleiert?
  10. Die Wegebeziehung zur Wuhlheide erst mittels zusätzlicher Bebauung herzustellen, ist ein fragwürdiges Argument. Tatsächlich kann das jederzeit gemacht werden und wäre wirtschaftlich interessant, wenn man ein Betreiberkonzept hätte, das hier eine angemessene Gastronomie mit einer entsprechenden Aufenthaltsqualität vorweisen kann.
  11. Eine Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil sichert nicht, sondern bereitet den letzten Schritt der Verwertung, nach Wegfall der Nutzung als Trabrennbahn ein. Dies ist bereits im EFRE Wirtschaftsgutachten von 2014 formuliert. Die handelnden Akteure sind seit 2004 unverändert. Es ist höchste Zeit, den Gestaltungswillen aller Beteiligten, sowie den Verbleib der durch Grundstücksverkäufe erzielten Erlöse zu prüfen.
  12. „Weiterentwicklung“ der Trabrennbahn: Dreh- und Angelpunkt einer Entwicklung ist, dass der Trabersport in der jetzigen Form in Deutschland (nicht aber in Frankreich oder Schweden) im Sterben liegt. Selbst in Mariendorf tropft kein Geld vom Dach. Und natürlich kann man die Pferde aus dem Umland zum Renntag holen. Aber, da alle Grundstücke außer dem Geläuf und die Tribüne verkauft sind, besteht auch keine Möglichkeit zum Neuanfang. Nur das als Sport/Grünfläche belassene Gesamtgelände mit einer neuen Nutzungsmischung, ergänzt mit einer zentralen gemeinnützigen und sozialen Funktion für gesamt Karlshorst hat eine Zukunft.