Information
Wenn es erforderlich ist, wird für den (bestehenden) Flächennutzungsplan ein Änderungsverfahren durchgeführt. Dies ist in Karlshorst der Fall, da das Bezirksamt die für das Gelände der Trabrennbahn beantragt hat.
Dieses Verfahren ist standardisiert, d.h. es folgt einem feststehenden Ablauf:
1. Eröffnung des Verfahrens durch Bekanntgabe in der Tagespresse und auf der Webseite
2. Damit gilt die Beteiligung der Öffentlichkeit für einen Zeitraum von 4 Wochen. In unserem Fall vom 12.09. – 14.10.2022. In dieser Zeit kann man seine Stellungnahme(n) formlos abgebe
Als Informationen werden dazu veröffentlicht:
Änderungsblatt mit Begründung (Hinweis: dies ist der interessanteste Teil)
Informationen zum Verfahrensablauf, Erläuterungen und organisatorische Hinweise
Planausschnitt im interaktiven FNP
Legende zur Planzeichnung
Planzeichnung, Berlin gesamt, interaktive Karte
Werden in diesem Zeitraum keine Einwendungen/Stellungnahmen eingereicht,
besteht später dazu keine weitere Gelegenheit
3. Nach Beendigung der Beteiligungsfrist werden die Stellungnahmen und Vorschläge der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet und in die Überarbeitung der Planung einbezogen. Die Ergebnisse werden in der anschließenden öffentlichen Auslegung vorgestellt.
4. Ob bzw. wie der Flächennutzungsplan geändert wird, beschließt der Senat und legt die Änderungen anschließend dem Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung und Zustimmung vor.
Zusätzliche Information
Das Änderungsverfahren wird formell verbindlich im Amtsblatt veröffentlicht