Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan Ist ein strategische Planungsinstrument und kann als eine Art Landkarte gesehen werden, mit der sich die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele festlegen und steuern lassen.
Beim FNP handelt es sich um eine grafische Darstellung des Stadtgebiets, bei der die gesamte Bodennutzung zu erkennen ist. Dabei werden zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete und Freiflächen dargestellt.
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan in Berlin und wird von Senat und Parlament beschlossen. Er dient als Vorgabe für Bebauungspläne indem er in grober Form die Grundzüge der städtebaulichen Planung vorgibt. Daraus ergibt sich (noch) kein Baurecht.
Änderung des Flächennutzungsplans
Bei Bedarf kann der FNP geänderte werden. Dies geschieht in Berlin zweimal im Jahr. Dabei werden in einem standardisierten Verfahren einzelne Teilflächen neu bewertet bzw. klassifiziert.
Bebauungsplan (B-Plan)
Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan setzt für einen grundstücksscharf abgegrenzten Teil (sog. Geltungsbereich) des Stadtgebiets rechtsverbindlich und abschließend fest, wie die einzelnen Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Diese Planungshoheit liegt ausschließlich beim Bezirk und nur in Ausnahmefällen beim Senat, nie aber bei den Investoren. (Erst) mit der Festsetzung eines B-Plans entsteht Baurecht.
Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, d.h. dessen grundsätzlichen Aussagen entsprechen.
Ist dies nicht der Fall, kann entweder der B-Plan nicht realisiert werden oder der FNP wird den Wünschen des B-Plans angepasst. Letztere Variante erleben wir gerade bei der Trabrennbahn.
Weiterführende Informationen
FNP: Informationen zum Verfahrensablauf, Erläuterungen und organisatorische Hinweise
FNP: Planzeichnung
FNP: Legende zur Planzeichnung
Bauleitplanung (Berlin)
Die Bauleitplanung wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.
Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. (Senat)
In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt. (Bezirk)