Natur und Umwelt

Beitrag anläßlich Beteiligungsverfahren Änderung Flächennutzungsplan.

Auszug aus dem Änderungsblatt des Senats
Voraussichtlich sind wertvolle Wald- und Gehölzbestände und Ufervegetation, teils gesetzlich geschützt beziehungsweise mit prägendem Charakter und gegebenenfalls anteilig Waldflächen nach Landeswaldgesetz (LWaldG) betroffen. Dementsprechend sind möglicherweise das Vorkommen und eine

Betroffenheit seltener Pflanzenarten aufgrund besonderer Lebensräume nicht auszuschließen. […]

Vorbehaltlich entsprechender Untersuchungen auf nachfolgender Planungsebene ist von einer [..] Betroffenheit der Lebensräume von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien auszugehen. […]

Die Änderung ist für die Biotopvernetzung von Bedeutung, eine Betroffenheit potentieller Kern- beziehungsweise Verbindungsflächen einzelner Zielarten des Berliner Biotopverbunds ist anzunehmen (unter anderem Sichtung des Feldhasen bei Ortsbegehung). Hierbei ist auch der Zusammenhang mit dem angrenzenden, gesamtstädtisch bedeutsamen Freiraum Volkspark und Waldgebiet Wuhlheide als besondere Empfindlichkeit im Umfeld zu berücksichtigen. […]

Im Zuge der Planungsumsetzung ist mit dem Verlust prägender Vegetationsbestände, anteiliger Veränderung des prägenden Gestalttyps und dem Verlust von Freiflächen sowie der anteiligen Inanspruchnahme eines Erholungsgebiets gemäß Lärmaktionsplan zu rechnen. Insbesondere die westlich der Trabrennbahn geplante Bebauung wird zudem in den angrenzenden Erholungsraum der Wuhlheide hineinwirken. [1, Seite 3 und 4]

Mögliche Argumente

  • Die geplante Bebauung soll vor allem auf dem Waldgebiet erfolgen. Freiflächen werden zum Teil nicht bebaut, sondern zur „Erholung“ genutzt.
  • Das im südlichen Teil liegende Moorgebiet wird durch die Baumaßnahmen (Wasserabsenkung) nachhaltig geschädigt oder vernichtet.
  • Die Bebauung widerspricht dem Landschaftsprogramm (LaPro) des Senates [2] im Bereich Biotop und Artenschutz
  • Die Bebauung widerspricht dem Landschaftsprogramm (LaPro) des Senates [2] im Bereich Zielarten­verbreitung (Ausgewiesen als „Potentielle Kernfläche für Biotopverbund und Zielartenverbreitung“)
  • Die Bebauung widerspricht dem Landschaftsprogramm (LaPro) des Senates [2] im Bereich Land­schaftsbild
  • Die Bebauung widerspricht dem Landschaftsprogramm (LaPro) des Senates [2] im Bereich Umwelt­schutz
  • Die Bebauung widerspricht der Charta für Berliner Stadtgrün [3]. (“Die kleinen Still- und Fließgewässer sind zu wertvollen Biotopen für die Fauna und Flora zu entwickeln und ihre Erlebbarkeit ist zu fördern.”)
  • Zerstörerischer Einfluss auf die direkt angrenzende Eidechsen-Population in der Wuhlheide, welche mit Fördergeldern dort angesiedelt wurden.
  • Kollision mit §28 und §30  NatSchGBln [4]. Ein sinnvollerweise zu entwickelnder Biotopverbund mit der Wuhlheide, entsprechend der Charta für Berliner Stadtgrün, wird unmöglich gemacht.

[1] Änderungsblatt des Senates

[2] Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

LaPro Grundlagen: Zielartenverbreitung

LaPro Beschlussfassung: Landschaftsbild (Programmplan)

LaPro Beschlussfassung: Naturhaushalt/Umweltschutz (Programmplan)

[3] Charta für das Berliner Stadtgrün, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

[4] Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin

Weiterführende Informationen
Umweltatlas Berlin
Senat von Berlin, SenSBW

Sie finden hier übersichtlich aufbereitete Informationen sowie umfassende Details zu einzelnen Umweltthemen von Fachabteilungen unserer Verwaltung (Sen SBW) und den Verwaltungen für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, für Wirtschaft, Energie und Betriebe und vielen weiteren Verantwortlichen.

Geoportal Berlin (FIS-Broker)

Ein Web-Tool, welches umfangreiche Informationen zu Baudenkmälern und geschützten Flächen enthält. Viele Visualisierungen zu Biotopen und geschützten Flächen können dort abgerufen werden.

Biotoptypen (Umweltatlas)

Biotoptypen: Biotopwerte (Umweltatlas)

Biotopschutz

Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden

Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke.

https://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/artikel.164366.php

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO)

Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)