Öffentlichkeit im Ausschuss

Beitragsreihe zu den Grundlagen der lokalen Politik und Verwaltung (Teil 6)

Die Ausschüsse tagen in der Regel einmal im Monat, außer in der Sommerpause. Die Sitzungen sind meist öffentlich.

Die Termine sind auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) [1] [2] unter dem Menupunkt „Sitzungskalender“ einzu­sehen. Dort findet man auch die Tagesordnung (TO) mit den vorgesehenen Tagesordnungspunkten (TOP) und die Akten­mappe (AM). Letztere enthält alle Materialien zu dem jeweiligen TOP, insbesondere Drucksachen (DS) sowie häufig noch weitere Anlagen. Für zurückliegende Sitzungen ist hier auch das entsprechende Protokoll als Niederschrift (NIE) ein­gestellt.

Die Teilnahme als Zuhörer ist jederzeit ohne weitere Anmeldung möglich und erwünscht.

Es besteht außerdem für jeden Einwohner des Bezirkes die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen. Hier stellt sich die Situation innerhalb von Lichtenberg [3] von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich dar:

Möglichkeit 1:

Die TO enthält nach den üblichen Formalien den TOP „Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen“ [3]. Dafür sind 30 min vorgesehen [4]. Diese Zeit muss man sich ggf. mit anderen Bürgern teilen, die eben­falls Fragen an das Bezirksamt richten möchten.

Ob und wie lange vorher die Fragen einzureichen sind, ist beim Ausschussvorsitzenden zu erfragen. So kann auch geklärt werden, ob man zu einem anderen TOP Rederecht erhalten kann [5]. Die Regelungen dürften in einem Ausschuss, der selten Gäste hat, großzügiger ausgelegt werden als in einem, der mit einer intensiven Bürgerbeteiligung zu „kämpfen“ hat, wie z.B. der „Bauausschuss“ [6].

Je genauer die Fragestellung formuliert ist, desto genauer kann sich das Bezirksamt darauf vorbereiten. Wird eine eher spontane Antwort bevorzugt, sollte die Formulierung entsprechend vage ausfallen.

Möglichkeit 2:

Es ist aus der Tagesordnung kein eigenständiger TOP für Einwohnerfragen ersichtlich, auch wenn dieser laut Geschäftsordnung [7] eigentlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall muss man sich beim Vorsitzenden des Ausschusses erkundigen, wie Fragen gehandhabt werden. Den Vorsitzenden findet man auf der Internetseite der BVV [1] [2] im Menupunkt „Ausschüsse“.

In den Ausschusssitzungen ist -außer den Verordneten- in der Regel nur das jeweils zuständige Mitglied des Bezirksamts anwesend. In Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden kann man hier jedoch nicht nur Fragen stellen, sondern auch Anliegen und Probleme vortragen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen. An der sich an­schließenden Aussprache können sich neben dem zuständigen Mitglied des Bezirksamts auch alle Ausschussmitglieder beteiligen, so dass eine ausführlichere Er­örterung des vorgebrachten Anliegens möglich ist. So zumindest die Theorie [8].

[1] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/

[2] Für die anderen Bezirke ergibt sich eine sinngemäße Internetadresse

[3] Die verschiedenen Bezirke haben recht unterschiedliche Regelungen bzw. Formulierungen

[4] In vielen Bezirken jedoch nur 15 min

[5] In einigen Ausschüssen ist hierzu die Unterstützung von mindestens 3 Verordneten erforderlich

[6] Korrekt: Ausschuss – Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management – BVV Lichtenberg von Berlin

[7] Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg § 17, 2

[8] In der Praxis muss man in Lichtenberg leider feststellen, dass zu intensive Bürgerbeteiligung durch eine entsprechend umformulierte Geschäftsordnung eingeschränkt wurde.

Mit der einheitlichen Verwendung der Männlichkeitsform sind stets alle Geschlechter (m, w, d) gleichberechtigt angesprochen.

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